Kostenbeitrag für Eltern:
Dieser ist monatlich direkt an die Trägerin auf das Naturkindergarten Konto
zu leisten
(Kinder unter 2 Jahren können nicht in den Naturkindergarten aufgenommen werden und für Kinder zwischen 2-3 Jahren muss vorab eine Sondergenehmigung des Landratsamtes eingeholt werden.)
Angaben gültig ab Januar 2026 / September 2026
Betreuungszeit wöchentlich | Kostenbeitrag Ü3/ab 09.26 | Kostenbeitrag U3/ ab 09.26 |
> 20-25 Std. | 240,- Euro / 270 € | 340,- Euro / 370 € |
> 25-30 Std. | 260,- Euro / 290 € | 360,- Euro / 390 € |
> 30-35 Std. | 280,- Euro / 310 € | 380,- Euro / 410 € |
Ab September 2026 mögliche Buchungszeiten:
Von 7.15 Uhr, 7.30 Uhr oder 8 Uhr bis 13 Uhr oder 14 Uhr
Beitragsanpassungen jeweils zum Januar bzw. zum September jeden Jahres möglich
Da der Naturkindergarten eine staatl. geförderte Einrichtung ist, wird der Elternbeitragszuschuss von 100 € ab dem dritten Lebensjahr pro Kind an die Einrichtung direkt ausbezahlt (wurde im Kostenbeitrag bereits berücksichtigt)
Der Krippenzuschuss kann für Kinder unter 3 Jahre beantragt werden.