Kostenbeitrag für Eltern:
Dieser ist monatlich direkt an die Trägerin auf das Naturkindergarten
Konto zu leisten
Kinder unter 2 Jahren können gern im Einzelfall in den Naturkindergarten aufgenommen werden
(Eine Sondergenehmigung wird mit Eltern und Trägerin an das Landratsamt übersendet)
Laut Beschluss Bayerischer Landtag (GVBI. 2026 S 401) fällt der bisherige staatliche
Elternbeitragszuschuss von 100 € ab 1.01.2027 weg !
Betreuungszeit wöchentlich | Kostenbeitrag Ü3/ab 09.26 Kostenbeitrag ab 01.2027 | Kostenbeitrag U3/ ab 09.26 |
> 20-25 Std. | 270 € / 370 € | 370 € |
> 25-30 Std. | 290 € / 390 € | 390 € |
> 30-35 Std. | 310 € / 410 € | 410 € |
Mögliche Buchungszeiten: Von 7.15 Uhr, 7.30 Uhr oder 8 Uhr bis 13 Uhr oder 14 Uhr
Elternbeitragszuschuss befristet bis 31.12.2026
Da der Naturkindergarten eine staatl. geförderte Einrichtung ist, wird der Elternbeitragszuschuss von 100 € ab dem dritten Lebensjahr pro Kind an die Einrichtung direkt ausbezahlt (wurde im Kostenbeitrag bereits berücksichtigt)
Der Krippenzuschuss kann für Kinder unter 3 Jahre beantragt werden, die bis zum 31.12.2024 geboren wurden.